Schengen-Visum/Heirat: Wie ist die 3 Monate in 6 Monaten Regel zu verstehen, etc
vom 9.4.2017
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Sehr geehrte Anwälte, meine südkoreanische Verlobte ist mit einem Schengen-Visa in Deutschland. Sie ist das vorletzte Mal am 24.12.16 eingereist und am 3.1.17 wieder ausgereist. Dann ist sie erneut in die EU eingereist am 14.3.2017. Vor dem 24.12.16 lag der letzte Aufenthalt im Schengen Raum ca. ein Jahr zurück (22.12.15 - 4.1.16), auch davor gab es einige Aufenthalte. Wenn man als Beginn de ...