Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Es ist möglich, ein Schengenvisum auf mehr als eine Sechs-Monats-Periode zu erstrecken, solange der maximale Aufenthalts von neunzig Tagen pro Halbjahr nicht überschritten wird. Dies sollte Ihre Freundin gegenüber der Botschaft bei der Antragsabgabe jedoch auch ausdrücklich ansprechen, dass sie ein solches Visum haben möchte. Sofern an der Vertrauenswürdigkeit Ihrer Freundin kein Zweifel besteht - sie also im Idealfall schon mehrfach mit einem Schengenvisum nach Deutschland gereist und fristgerecht und ohne "Schwierigkeiten zu machen" wieder ausgereist ist - , wird sie ein solches Visum auch erhalten und wird folglich nicht zwischendurch aus- und wieder einreisen müssen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
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