Unterhaltsforderung volljährige Tochter. Keine Auskunft über Lebensumstände
beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Ich wende mich an Sie mit folgendem Fall: Meine damalige Lebensgefährtin hat vor 14 Jahren entschieden mir den Kontakt zu meiner Tochter zu verweigern und ist weggezogen ohne Auskunft zu erteilen wo Sie nun wohnt. ... Ich zahle Unterhalt nach Stufe 4 der DDT 3 bzw 4 Alterstufe. ... Muss ich die Berechnung des Anwalts so hinnehmen ohne das ich die Auskunft meiner Tochter oder deren Mutter gesehen habe und mich blind auf dessen Ausführungen verlassen oder habe ich ein Recht diese Unterlagen nach §1605ff zu sehen.