Guten Abend,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Der jetzt von Ihnen geforderte Unterhalt von 844.- € ist nicht nachzuvollziehen.
Ausgehend von Ihrem Einkommen von 1.698.- € und einer Unterhaltspflicht gegenüber zwei Kindern sind Sie in die Einkommensstufe 2 der Düsseldorfer Tabelle einzuordnen.
Die beiden Kinder liegen mit 15 und 13 Jahren in derselben Altersgruppe (12 - 17 Jahre).
Der zu zahlende Unterhalt beträgt danach pro Kind 356.- €, zusammen also 712.- €.
Dass die Kinder an Wochenenden bei Ihnen sind, ändert an der Höhe des zu zahlenden Unterhaltes nichts. Auch die Beteiligung an Klassenfahrten pp ist nicht berücksichtigungsfähig.
Hinzu kommt ferner, dass Sie bei Zahlung von 712.- € Kindesunterhalt noch 986.- € übrig behalten, also nur wenig mehr als den notwendigen Selbstbehalt von 950.- €.
Die geforderten 844.- € schulden Sie auf keinen Fall; die derzeit gezahlten 606.- € liegen unter dem den Kindern zustehenden Betrag.
Mit freundlichen Grüßen