Obwohl nur in einem Haus, dem Altbau, durch unsachgemäße Bauarbeiten in einer Dachgeschosswohnung Schäden entstanden sind, in dessen Folge die Rechtsstreite geführt wurden, wird nun auch das andere Haus, der Neubau, in der Begleichung der Zusatzkosten-Entgelte der Hausverwaltung entsprechend den Einheiten an der WEG beteiligt. ... Bei den nicht umlegbaren Kosten werden die Kosten der Kontoführung, der Eigentümerversammlung, die allgemeinen Rechtsberatungskosten, die sonstigen Kosten, etc. je Miteigentumsanteil gerechnet und die Verwalterkosten je Einheit. ... Wenn die Kosten aus den Rechtsstreiten eindeutig den Auseinandersetzungen im Altbau zuzuordnen sind, warum sollte dann der Neubau an diesen Kostenerstattungen für die Rechtsstreite im Altbau mit aufkommen, wenn es in der Mehrzahl der anderen Positionen durchaus getrennt nach Alt- und Neubau geplant und abgerechnet wird?