Sehr geehrte Anwälte, im Dezember 2014kaufte ich von einem privaten Verkaufer einen Reimport aus den USA.Der Verkäufer sicherte mir zu,der Erstbesitzer zu sein.Die Erstzulassung in Deuschland war der1.7.2013 und der Wagen hat noch Garantie bis zum 1.7.2015.Da es ein Reimort sei gab es nur 2Jahre Garantie und keine Verlängerung.Der Audi A4 wurde in Litauen zur Eu-Norm umgerüstet.Der Verkäufer sicherte mir zu,da brauchen Sie nicht suchen,da werden Sie nichts finden.Mit dem Wagen ist noch nie etwas gewesen.Als Zeugen bei der Besichtigung waren mein Sohn und seine Freundin anwesend.Nach einem Softwarecheck im Autohaus sah der Mitarbeiter auf seinem Computer den Eintrag,Totalschaden,Garantie erloschen.Dieser Totalschaden erfolgte nach einer Anfrage bei Carfax schon in den USA.Der Wagen wurde dann versteigert und im Anschluss in Litauen repariert und lackiert.Der Verkäufer hat den Wagen von einer Importfirma gekauft,die Ihn angeblich nicht über den Unfallschaden informiert hatDie Staatsanwaltschaft konnte Ihm die Kenntnis vom Unfallschaden nicht nachweisen.Im ADAC Kaufvertrag hat der Verkäufer angegeben:dass das Kfz.-soweit Ihm bekannt -1(Anzahl)Vorbesitzer(Fahrzeughalter einschließlich Verkäufer)hatte.Die Zulassungsstelle sagte mir der 1.Besitzer ist unbekannt,da kein US Title sondern nur ein Litauischer Fahrzeugbrief vorhanden sei.Nach dem Kauf ließ der Verkaufer noch einen Schlüssel nachmachen und ein deutsches Serviceheft ausstellen.Kann ich nun auf arlistige Täuschung etwas unternehmen,da mir der Verkäufer den oder die Vorbesitzer verschwiegen hat.Er gab sich als Erstbesitzer aus und das der Audi keinen Unfallschaden hatte-soweit ihm bekannt.