Insolvenzantrag durch Finanzamt
vom 11.5.2008
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Guten Tag, nach der Insolvenz meines Unternehmens nahm mich das Finanzamt (FA) mittels Haftungsbescheid für umsatzsteuerrückstände i.H.v. rd. 150.000 Euro in Haftung. ... Nunmehr hat das Finanzamt einen Gläubigerantrag auf Insolvenz (vermutlich Regelinsolvenz gestellt). Die Frage: Hat ggf. ein Antrag auf einstweilige Anordnung der Rücknahme des Insolvenzantrages Aussicht auf Erfolg, da die Entscheidung des FA ermessensfehlerhaft war.