Ehrschutz/verleumdung, üble Nachrede
vom 27.1.2013
40 €
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Ich habe mal eine ganz konkrete Frage zur Rechtswirklichkeit/ständigen Rechtsprechung: Dass man, wenn man üble Nachrede betreibt, auch sog. immateriele Schäden ersetzen muss, ist schon klar. ... verleumderisch/üble Nachrede war, diese üble Nachrede von demjenigen, gegen den dort geredet wurde, vorher jedoch zutiefst provoziert wurde? ... Kurzum: Gibt es Urteile der Art, dass ein Gericht sagte, das Tun des X gegenüber dem Y erfülle zwar an sich den Tatbestand der üblen Nachrede und sei an sich schadensersatzpflichtig, diese üble Nachrede sei aber derart massiv provoziert worden von dem Y, dass ein Schadensersatz nicht recht und billig wäre?