Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei Beleidigung und Übler Nachrede handelt es sich um Antragsdelikte. Die Escort Dame hat 3 Monate Zeit, Strafantrag zu stellen. Somit sollten Sie die SMS sichern. Damit können Sie beweisen, wann die Escort Dame von dem Beitrag erfahren hat. Dies ist für die Fristberechnung wichtig. Wenn der Strafantrag nicht innerhalb der Frist gestellt wird, haben Sie keine Strafe zu befürchten.
Das Sie so nett waren, die Dame darüber zu informieren, was andere über diese geschrieben haben, beweist nicht, dass Sie der Verfasser des Beitrags sind.
Die Vorratsdatenspeicherung wurde vom EuGH bisher zum Glück verhindert. Das bedeutet, dass die IP Adresse nur wenige Tage gespeichert ist. Danach können Sie nicht mehr über die verwendete IP ermittelt werden.
Sollten Sie den Beitrag nicht von einem Internetcafe sondern von Ihrem eigenen Computer gepostet haben, machen Sie Sicherheitskopien von den Dateien, die Sie noch brauchen und denken bitte daran, die Festplatte mehrmals hintereinander neu zu formatieren bzw. die Partitionen zu löschen und neue anzulegen. Im Fall einer Durchsuchung muss die Festplatte sauber sein!
Ich gehe davon aus, dass Sie sich in dem Forum nicht mit Klarnamen und Adresse angemeldet haben und diese auch nicht beim Anlegen der verwendeten E Mail Adresse verwendet wurden.
Dann besteht keine Enddeckungsgefahr.
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass doch ein Beweis gegen Sie gefunden wird, sollten Sie einen Screenshot von dem Beitrag und der Aufforderung zum Löschen machen und außerhalb Ihrer Räume lagern. Das Bemühen um die Löschung des Beitrags wäre im worstcase Szenario strafmildernd.
Der Strafrahmen für Beleidigung (§ 185 StGB
) und Üble Nachrede (§186 StGB
) beträgt Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren.
Strafmildernd wäre bei Ihnen zu berücksichtigen, dass Sie sich um Beseitigung des Beitrags bemüht haben und die Tat bereuen.
Für den Fall, dass Sie Ersttäter sind, gehe ich davon aus, dass es nur eine Geldstrafe wird. Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Ein Tagessatz ist 1/30 Ihres monatlichen Nettoeinkommens.
Schmerzensgeld wird an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners orientiert ausgeurteilt. Hier wäre Ratenzahlung möglich.
Eventuelle Schadenersatzforderungen müsste die Dame zivilrechtlich verfolgen. Dazu müsste sie Beweisen, dass ihr durch diesen Beitrag Aufträge verloren gegangen sind. Dies bestreiten Sie mit Nichtwissen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Bernhard Müller
Freiheitsweg 23
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Web: http://www.ra-bernhard-mueller.de/
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Rechtsanwalt Bernhard Müller
Vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort.
::::Die Vorratsdatenspeicherung wurde vom EuGH bisher zum Glück verhindert. Das bedeutet, dass die IP Adresse nur wenige Tage gespeichert ist. Danach können Sie nicht mehr über die verwendete IP ermittelt werden.::::::
Würde die alleinige Befürchtung der Escort Dame und das senden der SMS unter meiner Rufnummer ausreichen um tiefgreifender gegen mich zu ermitteln und daten von MEINEM Internet Provider (ich nehme an das Daten wie IP Suchverlauf im Internet Provider ,also im WLAN wo ich zu der Zeit wo ich den Beitrag verfasst habe angemeldet war ,länger gespeichert werden) anzufragen?
Sehr geehrter Fragesteller,
ich kann mir nicht vorstellen, dass der IP Suchverlauf länger gespeichert wird. Auf jeden Fall gibt es ohne ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung keine Rechtsgrundlage, um diese Daten an die Strafverfolgungsbehörden weiter zu leiten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Übrigen halte ich es für unwahrscheinlich, dass die Dame einen Strafantrag stellen wird. Sie würde sich damit selbst belasten. Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass bei Erbringung des Service das Infektionsschutzgesetz und die darauf gestützten Verordnungen zur Kontaktbeschränkung zur Bekämpfung des SARS-CoV-2 Virus eingehalten wurden. Die Escort Damen müssten zur Zeit Kurzarbeit 0 haben.