Schönheitsreperatur bei Auszug
vom 6.5.2008
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Es ist für den Umfang der iim Laufe der Mietzeit ausgeführten Schönheisreparaturen beweispflichtig. (3)Lässt in besonderen Ausnahmefällen der Zustand der Wohnung eine Verlängerung der nach Abs. 2 vereinbarten Fristen zu oder erfordert der Grad der Abnutzung eine Verkürzung, so ist die Genossenschaft verpflichtet, im anderen Fall aber berechtigt, nach billigem Ermessen die Fristen des Planes bezüglich der Durchführung einzelner Schönheitsreparaturen zu verlängern oder zu verkürzen. (4) Schäden an der überlassenen Wohnung, im Hause und an den Außenanlagen sind der Genossenschaft unverzüglich anzuzeigen.