Hier der Fall: Der Hersteller hat vor zwei Jahren den Vertrag verletzt, indem er Waren und Dienstleistungen ueber Dritte in unserem Distributionsgebiet bereitgestellt hat, ohne seinen Informationspflichten und Provisionsvereinbarungen nachzukommen. ... Der Hintergrund war, es bei einem "Warnschuss" zu belassen, da uns der Hersteller damals massiv mit Vertragskuendigung gedroht hatte und wir uns hier in einem gewissen Abhaengigkeitsverhaeltnis befinden. 1) Jetzt allerdings hat der Hersteller, genau wie oben beschrieben, den Vertrag erneut verletzt. ... Ich las, glaube ich irgendwo, dass bis zu 10 Jahren unter gewissen Umstaenden moeglich seien... 2) Sollte sich aus einem unvollstaendigen Buchauszug bei der zweiten Vertragsverletzung bereits ein Anspruch auf Provision fuer uns ergeben, koennen wir einen angemessenen Vorschuss gemaess § 87 a Abs. 1 Satz 2 HGB verlangen (auch wenn in der Realitaet ein Nachschuss ist), bis die Angelegenheit geklaert ist, entweder durch Einigung oder Stufenklage?