Gerne zu Ihrer Frage:
Auf der Grundlage Ihrer alternativen Schilderungen scheint es, dass der Käufer einen berechtigten Anspruch darauf hat, dass das Taxi mit Taxameter und Dachschild geliefert wird. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass das Fahrzeug bei der Besichtigung als Taxi vorgestellt wurde und die Fotos, die in den Kaufvertrag aufgenommen wurden, das Fahrzeug mit Taxameter und Dachschild zeigen.
Die allgemeine Praxis, gebrauchte Taxis ohne Taxameter und Dachschild zu verkaufen - was zu beweisen wäre - könnte dann in Fachkreisen relevant sein. Vorliegend scheint mir das aber nachrangig, da der spezifische Vertrag und die Umstände des Verkaufs (Fotos etc.) hier Vorrang haben. Es ist wichtig zu beachten, dass der Inhalt des Vertrags und die Erwartungen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich sind.
Die nachträgliche Zusage des Käufers, eine unbestimmte Summe für das Taxameter und das Dachschild zu zahlen, kann man eher als Reaktion auf die unerwartete Ankündigung des Verkäufers gewesen zu sein, diese Teile auszubauen. Es kann deshalb argumentiert werden, dass diese Zusage unter dem Druck der Umstände gemacht wurde und nicht als separate Vereinbarung über den Kaufpreis anzusehen wäre.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
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