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Kaufvertrag zwischen zwei Unternehmern für ein Taxi

| 19. Januar 2024 18:45 |
Preis: 40,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Inhalt des Vertrags und die Erwartungen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sind maßgeblich.

Guten Tag,

Käufer und Verkäufer sind beides Unternehmer.

Kaufsache:
Zwischen den beiden Parteien wird ein gebrauchtes Taxi verkauft.
Nach Unterschrift des Kaufvertrags aber vor Übergabe des Fahrzeugs teilt Verkäufer dem Käufer mit, dass er Taxameter und Dachschild ausbauen möchte. Der Verkäufer verenint dies. Der Verkäufer behauptet, dass es sein gutes Recht sei und allgemein üblich. Der Käufer sagt daraufhin zu, für Taxameter und Dachschild etwas zu bezahlen, um den Ausbau zu verhindern. Der Verkäufer lässt Taxameter und Dachschild daraufhin im Fahrzeug.

Zwischen beiden Parteien ist nach Übergabe strittig, ob Taxameter und Dachschild mit zur Verkaufssache gehörten, oder nur das Fahrzeug selbst verkauft wurde. Taxameter und Dachschild sind nach BoKraft für ein Taxi vorgeschrieben.

Vorstellung der Kaufsache und Kaufvertrag:
Der Kaufvertrag beinhaltet nicht, dass es sich explizit um ein Taxi handelt.
Das Fahrzeug wird jedoch bei der Besichtigung als Taxi vorgestellt.
Bei der Besichtigung des Fahrzeugs werden Fotos vom Taxi aufgenommen, die in den Kaufvertrag mit aufgenommen werden. Die Fotos zeigen das Fahrzeug mit Taxameter und Dachschild.

Rechtsauffassung des Verkäufers:
Der Verkäufer legt richtig dar, dass es allgemeinhin üblich ist, dass gebrauchte Taxis ohne Taxameter und Dachschild verkauft werden bzw. Taxameter und Dachschild separat vom Käufer erworben werden. Außerdem legt er richtig dar, dass der Käufer nach Unterschrift des Kaufvertrags zugesagt hat, eine unbestimmte Summe zu zahlen, wenn der Verkäufer Taxameter und Dachschild im Auto lässt. Der Verkäufer fordert daher, dass eine angemessene Summe bezahlt wird.

Rechtsauffassung des Käufers:
Der Käufer geht davon aus, dass er das gekauft hat, was er gesehen hat, also ein vollständiges Taxi mit Taxameter und Dachschild und er somit keine weitere Zahlung an den Verkäufer schuldig ist. Er führt weiterhin aus, dass er zwar nach Unterschrift des Kaufvertrags eine Zusage erteilt hat, eine unbestimmte Summe für Taxameter und Dachschild zu zahlen. Dies habe er aber nur getan, um den Ausbau zu verhindern und seine Rechte als Käufer zu wahren und die gesamte Kaufsache zu erhalten.

Ich bitte Sie um Ihre Einschätzung.

Vielen Dank!

19. Januar 2024 | 19:54

Antwort

von


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Gerne zu Ihrer Frage:

Auf der Grundlage Ihrer alternativen Schilderungen scheint es, dass der Käufer einen berechtigten Anspruch darauf hat, dass das Taxi mit Taxameter und Dachschild geliefert wird. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass das Fahrzeug bei der Besichtigung als Taxi vorgestellt wurde und die Fotos, die in den Kaufvertrag aufgenommen wurden, das Fahrzeug mit Taxameter und Dachschild zeigen.

Die allgemeine Praxis, gebrauchte Taxis ohne Taxameter und Dachschild zu verkaufen - was zu beweisen wäre - könnte dann in Fachkreisen relevant sein. Vorliegend scheint mir das aber nachrangig, da der spezifische Vertrag und die Umstände des Verkaufs (Fotos etc.) hier Vorrang haben. Es ist wichtig zu beachten, dass der Inhalt des Vertrags und die Erwartungen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich sind.

Die nachträgliche Zusage des Käufers, eine unbestimmte Summe für das Taxameter und das Dachschild zu zahlen, kann man eher als Reaktion auf die unerwartete Ankündigung des Verkäufers gewesen zu sein, diese Teile auszubauen. Es kann deshalb argumentiert werden, dass diese Zusage unter dem Druck der Umstände gemacht wurde und nicht als separate Vereinbarung über den Kaufpreis anzusehen wäre.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer

Bewertung des Fragestellers 20. Januar 2024 | 01:42

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