Abercrombie / Markenrechtsverletzung / Ebay
vom 9.9.2006
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Mauritz / Düsseldorf
Sehr geehrte Damen und Herren, vor einigen Wochen habe ich als Privatperson mehrere Artikel von Abercrombie & Fitch auf Ebay angeboten. ... Hier Punkt 3. des Schreibens: >>> Zu Ihrer Überraschung musste unsere Mandantin festelenn, dass Sie über die Internethandelsplatfomr Ebay unter der ID "xxxxxx" Bekleidungsstücke, die ohne Zustimmung unserer Mandantin versehen sind, anbieten und/oder vertreiben. ... Sollte ich mit dem Verkauf der Artikel einen Fehler begangen haben (Falls es denn ein Missbrauch war, so geschah dieser in Unwissenheit), bin ich gerne bereit eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.