Unterhalt für Studenten - Welcher Betrag der Düsseldorfer Tabelle ist maßgebend?
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Mein Sohn (22 Jahre) wohnt bei seiner Mutter (Hartz IV-Empfängerin) und studiert seit 09/2007. ... Studiengebühr = insgesamt 418 €, wobei das Kindergeld in voller Höhr bereits angerechnet wurde. ... RA auch als Einkommen anerkannt wurde.