Mehrbedarf durch Kindergarten
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Frage stellt sich im Zusammenhang mit meinem nicht ehelichen Kind (4 Jahre), wofür ich monatlich einen Mindestunterhalt i.H.v. 240,00€ zahle: Die Mutter bezieht Leistungen durch das Arbeitsamt, erhält Kindergeld, den von mir gezahlten Unterhalt und erwirtschaftet durch eine 450,00€-Basis-Beschäftigung monatlich 391,11€. ... Eigentlich wollte die Mutter mit Beginn des 01.08.2016 eine Teilzeitstelle antreten. ... Die Mutter übergab mir nun den Betreuungsvertrag und eine Einkünfte-Auskunft für das Jugendamt.