Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Frage ist ja, auf welcher Basis die Kindesmutter jetzt 800 Euro statt 500 Euro verlangt.
Wenn 500 Euro berechnet wurden, bleibt es auch dabei, bis es anders berechnet wurde.
Die Kindesmutter müsste ja erstmal Auskunft bei Ihnen verlangen, um zu schauen, ob sich Ihr Einkommen verändert hat.
Wenn Sie erwägen, vorübergehend mehr zu zahlen, sollte dies schriftlich festgehalten werden mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass es eine befristete freiwillige Zahlung ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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