Arbeitserlaubnis EU für dreimonatige Dienstleistung in Deutschland benötigt?
vom 16.8.2010
75 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Sehr geehrte Damen und Herren, eine rumänische SRL mit Sitz in Bukarest, hat einen Dienstleistungsauftrag von einem Deutschen Unternehmen in Böblingen erhalten. Zwischen beiden Unternehmen besteht ein Dienstleistungsvertrag nach Handelsrecht. Um diesen Dienstleistung für den Deutschen Kunden zu erfüllen, muss das rumänische Unternehmen einen seiner rumänischen Mitarbeiter für drei Monate nach Böblingen (Deutschland) schicken.