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Krankentagegeld (PKV)I bei gleichzeitiger Unterstützung des Arbeigebers.

| 27. Februar 2025 15:07 |
Preis: 60,00 € |

Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Situation. Ich bin seit leider vielen Monaten erkrankt und aus der Lohnfortzahlung heraus. Mein Arbeitgeber unterstützt mich hierbei und zahlt die Differenz des Krankentagegeldes meiner privaten Krankenversicherung an mich aus.

Ich habe schon sehr oft gelesen, dass man das Krankentagegeld nicht höher versichern kann (und darf) als das übliche Nettoeinkommen.

In den PKV Bedingungen heisst es dann auch:

"Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, sofern der Tarif keinen anderen Zeitraum vorsieht."


Soweit klar.

Über viele Jahre ist mein Gehalt gestiegen aber ich habe versäumt dies der Krankentagegeldversicherung zu melden. Entsprechend deckt das Krankentagegeld heute ca. 60 % des Nettoeinkommens ab. Konkret verfüge ich über 6.100 Euro Nettogehalt und erhalte 120 Euro kalendertägliches Krankentagegeld.

Bei 31 Kalendertagen insofern max. 3.720 €, im Februar bei 28 Tagen entsprechend 3.360 €.

Meinem Arbeitgeber habe ich nun jeweils die Zahlung der Krankenversicherung mitgeteilt. Dieser hat auf freiwilliger Basis, da er mich unterstützen möchte, auf das normale Nettogehalt aufgestockt.

D.h. bei 31 Kalendertagen um 6.100 € netto abzüglich 3.720 € Krankentagegeld = 2.380 €.
Dies hat mir der Arbeigeber mit einem bis zwei Monaten Verzug jeweils überwiesen.

Nun ist hierbei leider ein Fehler passiert.

Denn das "übliche Netto" ist an sich "nur" ca. 5.950 €. Danach kamen noch diverse DInge wie Zuschuss AG KV oder Abzug für eine Berufsunfähigkeitsversicherung und Überweisung der vermögenswirksamen Leistungen.

Kurzum. Die 6.100 € sind der "Auszahlungsbetrag und Überweisungsbetrag". Das Netto sind die 5.950 €.

Kann dies nun dazu führen, dass die Versicherung mir mein gesamtes Krankentagegeld über zwölf Monate zurückfordert ? Oder würde hier dann nur eine Korrektur gemacht und das Krankentagegeld , dass um 150 € über dem Netto läge, für 12 x 150 € gekürzt.

Ich möchte nun meinem Arbeitgeber sagen, dass er bitte diese 12 x 150 € einbehält. Denn ich möchte auf gar keinen Fall in irgendeiner Form hier einen Fehler machen.

Nun bin ich allerdings auch etwas irritiert. Denn in zahlreichen Beiträgen im Internet bis hin zum PKV Verband liest man immer wieder auch mal, dass man das Krankentagegeld so bemessen und abschließen sollte, dass z.B. auch die Rentenversicherungsbeiträge im Fall des Endes der Lohnfortzahlung weiter gezahlt werden könnten.

Heißt: Es wird offen an vielen Stellen empfohlen, dass das Krankentagegeld das netto zu 100 % abdeckt plus die dann für den Arbeitnehmer anfallenden Rentenversicherungsbeiträge.
Da ich über der Beitragsbemessungsgrenze liege zahlte ich 702 € Rentenversicherung als Arbeitnehmeranteil und 702 € der Arbeigeber.

Bei 5.950 € netto müsste ich dann insofern ja rein theoretisch 5.590 € netto plus 1.404 € Rentenversicherung als Krankentagegeld absichern.

Dies würde dann ja keine Bereicherung darstellen. Ich versichere ja den Fall Arbeitsunfähigkeit und versichere hiermit nur Dinge, die durch die Arbeitsunfähigkeit verloren gehen. Das ist mein Gehalt aber eben auch die Beiträge der Rentenversicherung / Altersvorsorge.

Dies wird in zahlreichen Beiträgen überall empfohlen und gesagt, dass diese Dinge meistens vergessen würden bei der Krankentagegeldversicherung.

Insofern wäre aber in so einem Fall das Krankentagegeld von 5.950 € + 1.404 € ja definitiv höher als das "Nettoeinkommen" gemäß Gehaltszettel.

In meinem Fall ist es so, dass schon das Krankentageld "nur" bei ca. 60 % des Nettogehaltes liegen und das noch ohne eine Berücksichtigung der Rentenversicherungsbeiträge. Diese zahle ich aktuell auch nicht. Entsprechend könnte man sagen, dass mir aktuell bezogen auf das Krankentageld nicht nur die Differenz Nettogehalt 5.950 € zu 120 € / Tag Krankentagegeld fehlen sondern auch die 1.404 € Rentenversicherung. Aber das ist in dieser Situation nun nicht das Problem. Ich bin froh, dass mein Arbeitgeber mich hier unterstützt.

Meine Hauptfrage:
Droht mir nun, dass ich sämtliches Krankentagegeld wegen des obenstehenden Fehlers zurückzahlen müsste oder aber nur eine etwaige "Überzahlung" von ca. 150 € ? D.h. es ist nur die Differenz zu klären und das Krankentagegeld würde maximal dann um diese Differenz gekürzt.
Das ist die für mich allerwichtigste Frage.

Hat dies überhaupt einen Einfluss, dass der Arbeitgeber mir freiwillig zuzahlt. Rein rechtlich (aber ich bin ja kompletter Laie) lese ich nur, dass das versicherte Krankentagegeld nicht höher sein darf als der übliche Nettolohn, was aber ja gar nichts aussagt ob der Arbeitgeber etwas freiwillig zahlt. Könnte der Arbeitgeber daher nicht in der Theorie sogar sagen er zahlt mir auch die Rentenversicherung mit aus, also z.B.

normales Netto 5.950 €
31 Tage Krankentagegeld = 3.720 €
Arbeitgeber zahlt freiwillig 2.230 €
und Arbeitgeber zahlt noch freiwillig 1.404 € Rente

Im Endergebnis hätte ich dann zwar 3.720 € Krankentagegeld plus 2.230 € + 1.404 € Rente aber wäre das nicht zulässig?

Ich habe gelesen, dass es hier offenbar ohnehin einige offene Fälle oder Entscheidungen gibt zum Thema nicht transparenter Festlegung des Nettoeinkommens. (BGH 6. Juli 2016 IV ZR 44/15) . Auch das OLG Dresden hat hier wohl Probleme geäußert.

27. Februar 2025 | 17:55

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In Ihrer Situation stellt sich die Frage, ob die private Krankentagegeldversicherung eine Rückforderung des Krankentagegeldes aufgrund einer Überzahlung verlangen kann. Nach den Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT) darf das Krankentagegeld zusammen mit anderen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgeblich ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.

In Ihrem Fall haben Sie angegeben, dass das Krankentagegeld etwa 60 % Ihres Nettoeinkommens abdeckt. Da das Krankentagegeld unter Ihrem tatsächlichen Nettoeinkommen liegt, besteht grundsätzlich keine Überversicherung im Sinne der MB/KT. Eine Rückforderung des gesamten Krankentagegeldes erscheint daher unwahrscheinlich, da keine Überzahlung im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt.

Sollte es jedoch zu einer Überzahlung gekommen sein, weil das Krankentagegeld das Nettoeinkommen übersteigt, könnte die Versicherung theoretisch die Differenz zurückfordern. In Ihrem Fall wäre dies die Differenz zwischen dem tatsächlichen Nettoeinkommen und dem gezahlten Krankentagegeld. Da Sie angeben, dass das Krankentagegeld unter Ihrem Nettoeinkommen liegt, ist eine Rückforderung der gesamten Summe unwahrscheinlich. Eine Korrektur um die Differenz von 150 € pro Monat wäre realistischer. Zudem sind zur Zeit zahlreiche Verfahren hierzu anhängig, da die Klauseln in den Bedingungen häufig intransparent sind.

Bezüglich der freiwilligen Zahlungen Ihres Arbeitgebers: Diese haben keinen Einfluss auf die Berechnung des Krankentagegeldes durch die Versicherung. Die Versicherung orientiert sich ausschließlich an den vertraglich vereinbarten Bedingungen und dem festgelegten Nettoeinkommen. Freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers sind rechtlich unabhängig von der Krankentagegeldversicherung und können von ihm nach eigenem Ermessen geleistet werden.

Zusammenfassend ist es unwahrscheinlich, dass die Versicherung das gesamte Krankentagegeld zurückfordert, da keine Überzahlung im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt.. Freiwillige Zahlungen Ihres Arbeitgebers haben keinen Einfluss auf die Berechnung des Krankentagegeldes durch die Versicherung.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari

Rückfrage vom Fragesteller 28. Februar 2025 | 13:42

Vielen Dank für die Beratung Herr El-Zaatari,

für mich war es wichtig, dass die Zahlung des Arbeitgebers hier keinen Einfluss auf die Zahlung der Versicherung hat.

Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen


Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Februar 2025 | 13:50

Danke für Ihre Nachricht und ein schönes Wochenende!

Mit freundlichen Grüßen

El-Zaatari
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 28. Februar 2025 | 13:43

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