Übertragsvertag
vom 2.9.2005
50 €
Historischer Preis
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Das eigentliche Testament wir somit erst wirksam wenn meine Oma gestorben ist.Da meine Mutter (einzige Tochter)ein Anrecht auf ihren Pflichteil hat,hat der Notar meiner Oma empfohlen mit meiner Mutter einen Übertragsvertag zu schließen.Laut Testament erbe ich ein Einfamilienhaus plus Geld.Meine Mutter mit meinen drei Schwestern müssen sich ein anderes Haus teilen.So steht es im Testament.Ich bin auch keinem eine Ausgleichspflicht schuldig.So nun geht es um das Haus was ich erbe.Ich wohne dort schon 5 Jahre und hatte damals mit meinem Opa vereinbart(mündlich)das ich einen gewissen Betrag auf ein extra Konto zahle und alle anfallenden Kosten für das Haus davon bezahle.Nun ist durch dem Tod meine Mutter als Eigentümerin eingetragen.Sie hat mit der Oma notariell einen Übertragsvertag geschlossen.Mit diesem Vertag sind sämtliche möglichen Pflichtteilsansprüche gegen meine Oma abgegolten.Die Gegenleistung meiner Mutter ist das sie laut §3 2. Der Übertragsnehmer (Mutter)verpflichtet sich, den übertragenen Gegenstand(Haus)an mich zu Lebzeiten unentgeltlich zu übertragen,spätestens mit dem Tod der Oma.Nun meine Frage.Habe ich ein Anrecht darauf das meine Mutter mir das Haus jetzt schon überschreiben muss?