Auf Wahlomat Duplikat hereingefallen - Trotz sofortigem Widerspruchs trotzdem zahlen
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Drewelow / Rostock
Punkt 3 Ihrer AGB mit sofortiger Wirkung , höchst hilfsweise in gesetzlich zulässiger Form die Teilnahme an Ihrem Angebot und widerspreche hiermit insbesondere jedweder Zahlungsaufforderung / Teilnahme an weiteren Umfragen sowie der Weitergabe meiner Daten an Dritte . ... Daher haben Sie auch die Ihnen bekannte Zahlungsaufforderung mit dem bei der Anmeldung vereinbarten Bruttobetrag für unser Serviceangebot erhalten. ... (Es folgen noch Rufnummer sowie weitere Daten des Unternehmens) Nun habe ich folgende Frage : Muss ich zahlen obwohl ich 1. dem genannten Link gar nicht gefolgt bin 2. sofort widersprochen habe 3. auf der Stratseite nicht für mich auf Anhieb klar ersichtlich war , dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt ?