Beitragsservice GEZ Verjährung? Weiteres vorgehen?
08.06.2018 20:29
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***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Zusammenfassung: Gez
Sehr geehrte Anwälte,
heute erreichte mich ein Schreiben vom Beitragsservice (GEZ). Bisher habe ich noch keine Rundfunkgebühren gezahlt, allerdings hatte ich mich ca 2013 bei der GEZ gemeldet, als die haushaltsabgabe eingeführt wurde.
Genau kann ich mich nicht mehr erinnern, war damals kurz arbeitslos und von der GEZ befreit. Es kamen einige Briefe in denen mir nahegelegt wurde eine Ratenzahlung zu vereinbahren, falls ich an einer außergerichtlichen Regelung interessiert sei. Bis Heute, kam dann nichts mehr.
Nun fordert die GEZ 1065,62 Euro von mir
Die GEZ schreibt" weil uns Ihre aktuelle Adresse nicht bekannt war, konnten wir Ihnen seit geraumer Zeit keine Zahlungsaufforderungen zusenden" (Meine Adresse hatte die GEZ, ich weiß allerdings nicht, ob ich aus dem alten Schriftverkehr noch Briefe finde ,oder ihn sonst irgendwie nachweisen kann).
In dem Schreiben der GEZ ist auch nicht aufgeführt wie sich die Forderung genau zusammensetzt, es wird lediglich darauf hingewiesen , dass mein Konto bis einschließlich 2018 mit 1065,62 Euro im Minus ist und ich mich innerhalb von 3 Wochen melden soll.
Nun plane ich das weitere Vorgehen.
Da aktuell wohl der Rundfunkbeitrag wieder vor dem Verfassungsgericht überprüft wird, würde ich gerne eine Entscheidung abwarten, alternativ unter Vorbehalt der Gerichtsentscheidung zahlen. Auch würde mich eine Verjährung der Gebührenforderung interessieren.
Nun überlege ich, den Beitrag um den verjährten Betrag zu kürzen und unter Vorbehalt der Rechtsmässigkeit zu zahlen.
Meine Fragen sind:
Welcher Betrag ist mittlerweile verjährt?
Ist es sinnvoll erst mal auf Mahnungen bzw einen Mahnbescheid zu warten und dann den Betrag unter Vorbehalt der Entscheidung des Verfassungsgerichts zu zahlen oder ist es unschädlich, den Betrag jetzt schon unter Vorbehalt der Entscheidung des Verfassungsgerichts zu zahlen. ( nicht das es heißt, ich hätte die Forderung akzeptiert).
Trifft nicht Ihr Problem?
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