Kosten für Heimunterbringung nach § 34 SGB VIII (Jugendhilfe)
vom 27.1.2008
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Claudia Basener / Landsberg
Mein 15-jähriger Sohn ist seit 3.1.2008 in einer betreuten (Übergangs-)wohngemeinschaft untergebracht. Jetzt wird mir der Fagebogen zu meinen Einkommensverhältnissen zugesandt um meinen Anteil an den Kosten von 125,34 € täglich zu berechnen. Es besteht folgender Hintergrund: - Die Mutter und ich - der Vater - des Jungen sind nicht verheiratet und leben seit 1,5 Jahren auch nicht mehr zusammen , obwohl wir noch 2 weitere Kinder (12 und 22 Jahre) haben. - wir haben vorher etwa 20 Jahre ohne Trauschein zusammen gelebt - Mein Einkommen ist nicht unerheblich und liegt sicher über allen Sätzen, die das Sozialamt mir zugestehen würde - auch nach Zahlung der o.a. ca. 3750 € pro Monat. - Ich habe auch nicht das Sorgerecht für den Sohn, dieses liegt allein bei der Mutter. - die Mutter hat nur ein geringfügiges eigenes Einkommen und lebt im Wesentlichen von der Unterstützung meinerseits, die sich auf 1500 € monatlich in Geld plus Kostenübernahme für Sonstiges (freies Wohnen, Strom, Wasser, Gas, Telefon etc.) beläuft.