Unter dem Punkt Kündigung in meinem Arbeitsvertrag steht folgendes: ----------------------------------------- Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses sowohl durch die Firma als auch durch den Angestellten gilt folgendes: * Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. * Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats. * Eine Verlängerung der Kündigungsfristen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gilt für beide Vertragsparteien. ----------------------------------------- Die gesetzlichen Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen stehen bekanntlich im <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 622 BGB: Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen">BGB § 622</a>. ... Da die Verlängerung der Kündigungsfristen im BGB § 622 nur für eine Kündigung durch den Arbeitgeber aufgeführt ist und es zudem keine andere gesetzliche Verlängerungen für Arbeitnehmer im BGB gibt, gelten diese Verlängerungen im <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 622 BGB: Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen">BGB § 622</a> tatsächlich nur für Arbeitgeber (also nicht für mich als Arbeitnehmer). Meine Kündigungsfrist beträgt dann wie im Vertrag angegeben, wirklich nur 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats, trotz 13 jähriger Betriebszugehörigkeit, eben weil es keine gesetzliche Verlängerung bei Kündigung durch den Arbeitnehmer im <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 622 BGB: Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen">BGB § 622</a> gibt. 2.