Änderung zum Arbeitsvertrag / Kündigungfrist Klausel
beantwortet von
Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
In der Änderungsvereinbarung steht jetzt: "Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden. Sofern sich aus den gesetzlichen Regelungen für den Arbeitgeber eine längere Kündigungsfrist ergibt, ist sie für beide Parteine maßgeblich." ... Laut BGB §622:# 12 Jahren auf 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats Wenn ich den neuen Vertrag unterschreibe, darf ich erst mit 6 Monaten Frist kündigen, da ich mich an die gleiche Frist wie die des Arbeitgebers halten muss.