Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Ich gehe davon aus, dass ein Tarifvertrag auf Ihr Arbeitsverhältnis keine Anwendung findet.
Es gilt für Sie die Frist aus dem Arbeitsvertrag von drei Monaten zum Ende eines Quartals. Wenn Sie zum 31.12.2013 kündigen wollen, müssen Sie dies im September 2013 tun, da die Kündigungsfrist 3 Monate, also Oktober, November, Dezember, beträgt. Sie sollten spätestens Ende September kündigen und zwar zum 31.12.2013.
Bei Ihnen gilt die Frist aus dem Vertrag, weil die gesetzliche Frist aus § 622 BGB
kürzer wäre (4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats).
Sie müssen also im September kündigen, können dies natürlich auch vorher tun.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 13.08.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Diese Antwort ist vom 13.08.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Rückfrage vom Fragesteller
26.08.2013 | 10:57
Sehr geehrter Herr Wöhler,
vielen Dank für Ihre Antwort. Richtig ein Tarifvertrag findet keine Anwendung.
Mit freudnlichen Grüßen
Oz
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
26.08.2013 | 16:25
Sehr geehrter Fragesteller,
ich danke für Ihre Stellungnahme und Bewertung. Da kein Tarifvertag gilt, bleibt es bei meiner Antwort.
Ich wünsche alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt