DRINGEND ! Arbeitsrecht UND Insolvenzrecht: schnelle Beendung des Arbeitsverhältnises
20.02.2008 20:08
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Beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Sehr geehrte Damen und Herren
Meine Frage bezieht sich hauptsächlich auf das Arbeitsrecht, es muss aber bitte unbedingt auch das private Insolvenrecht berücksichtigt werden.
Problem :
Meine Frau ist seit dem 01.02.08 bei einem Call-Center beschäftigt. Gemäß Arbeitsvertrag sind die ersten sechs Monate als Probezeit vereinbart. Im Anschluß wird das Arbeitsverhältnis unbefristet fortgesetzt.
Aufgrund der Arbeitsbedingungen und anderer Gründe, möchte meine Frau nun diese Arbeitsstelle kündigen. Hinzu kommt, dass sie ein besser bezahlten Arbeitsplatz angeboten bekommen hat (natürlich auf eigene Bemühungen hin).
Die Kündigungsfrist beträgt nach den mir bekannten gesetzlichen Regelungen 2 Wochen. Im Arbeitsvertrag lautet die Klausel genau :
" Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis im Rahmen der gesetzlichen Fristen gekündigt werden. Das Recht der Parteien zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung bleiben hiervon unberührt"
Meine Frau soll den neuen Job bereits am morgigen Tage, also am 21.02.08, antreten. Dies steht nun im Konflikt zu der mir bekannten Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Nun hat meine Frau eben ihren Chef angerufen und um einen Aufhebungsvertrag mit sofortiger Wirkung gebeten. Dem stimmte der Chef NICHT zu.
Nun besteht die Möglichkeit, sich für die Zeit der Kündigungsfrist krankschreiben zu lassen.
Eine weitere Möglichkeit wäre, sich gar nicht krank zu melden und einfach nicht zur Arbeit zu erscheinen, um so eine fristlose Kündigung zu erwirken.
Fragen :
1. Sind arbeitsrechtliche Konsequenzen zu erwarten, wenn meine Frau sich nun krank meldet, nachdem sie ihren Chef telefonisch um einen Aufhebungsvertrag bat ?????
2. Sind Konsequenzen zu erwarten, wenn sie sich gar nicht bei ihrem Chef meldet, um eine fristlose Kündigung zu erwirken ?????
3. Sind Konsequenzen zu erwarten, wenn sie in einem der o.a. Fälle bereits bei einem neuen Arbeitgeben anfängt ?????
4. Welche Konsquenzen sind bei einer Bejahung zu erwarten ??????
5. Meine Frau befindet sich in einer Verbraucherinsolvenz. Sind hier ggf. bei den o.a. Möglichkeiten Konsquenzen durch den Treuhänder zu erwarten ????? (Bei allen Arbeitsstellen kommt sie NICHT über 990,- € netto)
6. Können Sie eine Lösung anbieten, bei der meiner Frau der Arbeitswechsel sofort möglich ist ??????
P.S. Die Variante 2 wurde von dem "neuen" Chef "empfohlen".
Ich weiß, dass es sich hier um viele Fragen handelt. Ich bitte Sie aber bei meinem angegebenen Einsatz zu berücksichtigen, dass wir uns in einem Verbraucherinsolvenzverfahren befinden.
Für Ihre Aufmerksamkeit bedanken wir uns im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
T.M.