Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja, genau, Sie verstehen die Klausel richtig. Sie können zum 30.6 und zum 31.12. eines jeden Kalenderjahres kündigen. Hierbei müssen Sie mindestens eine Frist von 6 Wochen einhalten, d.h. Sie müssen spätestens am 19.11.2015 kündigen, wenn die Kündigung zum 31.12.2015 wirksam werden soll.
Achten Sie dabei darauf, dass die Kündigung dem Arbeitgeber bis zu diesem Termin spätestens zugehen muss, d.h. der Arbeitgeber muss die Kündigung an diesem Termin spätestens erhalten haben. Es ist daher ratsam die Kündigung ein paar Tage eher abzuschicken. Wenn Sie die Kündigung per Post versenden, achten Sie darauf, dass Sie den Zugang auch beweisen können, z.B. durch ein Einschreiben.
Sie können die Kündigung dem Arbeitgeber auch direkt aushändigen. Es ist sinnvoll, wenn Sie sich dabei von einer Person begleiten lassen, die ggf. die Übergabe der Kündigung bezeugen kann.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, vgl. § 623 BGB
.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Lindner
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