Hallo, habe eine kurze Frage zu der Formulierung einer Abmahnung/Unterlassungserklärung die ich erhalten habe. ... Also hier steht nun folgendes in der Unterlassungserklärung: "Unterlassungs- und Verpfkichtungserklärung unter Verzicht auf die Fortsetzungseinrede Name yxz, Firma yxz / Ebay Name yxz -nachfolgend "Unterlassungsschuldner" genannt- verplichtet sich gegenüber der Firma yxz, Straße, Ort -nachfolgend "Unterlassungsgläubigerin" genannt- 1. es ab sofort zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettberwerbs über die Internet-Handelsplattform www.ebay.de den Abschluss entgeltlicher Verträge mit Verbrauchern anzubieten und/oder anbieten zu lassen und dabei über die Dauer der Widerrufsfrist mit zwei Wochen zu belehren und für den Beginn der Widerrufsfrist auf den Erhalt der Ware und der Belehrung ohne das Textformerfordernis hinzuweisen, wie in der Auktion mit der Nummer xyz am 16.02.2007 geschehen;" Heisst das für mich ich soll den Handel ganz einstellen bei Ebay, vorrausgesetzt ich unterschreibe diese Unterlassungerklärung?!