Sehr geehrte[r] Ratsuchende[r],
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Aus Gründen des Eigenschutzes ist es unbedingt erforderlich sich vor Erstellen einer Website sorgfältig mit dem Urheberrecht auseinanderzusetzen.
Vor diesem Hintergrund hätten Sie sich bei dem Provider vergewissern müssen, ob das Urheberrecht an dem eingestellten Bild gewahrt ist, schon deshalb, da Sie keinen Zugang zu dem Template haben.
Insoweit kann Ihnen die Urheberrechtsverletzung zugerechnet werden.
In Ihrem Fall sollten Sie sich die Dienste eines Kollegen vor Ort sichern. Dies müsste möglichst kurzfristig geschehen, da bei Abmahnungen in der Regel Fristen zur Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzt werden.
Der Kollege könnte dann versuchen, dem Abmahnenden zu verdeutlichen, dass Sie darauf vertraut haben, dass hinsichtlich des von Ihrem Provider eingestellten Bildes auch keine Urheberrechtsverletzung vorliegt (insbesonder vor dem Hintergrund der auszugsweise mitgeteilten Provider-AGB).
Allerdings dürfte sich die Gegenseite hierauf nicht einlassen, da jeder Websitebetreiber, der fremde Inhalte einstellt bzw. einstellen lässt, die Frage des Urheberrechts vorab zu klären hat.
Für die Anwaltskosten sowie die Lizenzgebühren muss der Provider aufkommen, da er die Rechtsverletzung unmittelbar verursacht hat.
Von einem Haftungssausschluss in den AGB haben Sie nichts erwähnt.
Sie müssen Ihren Provider darüber hinaus schnellstens auffordern, das in Rede stehende Bild wieder zu entfernen, um den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu verhindern und um weitere Kosten zu vermeiden.
Abschließend sei nochmals erwähnt, dass Sie sich von einem Kollegen vor Ort vertreten lassen sollten, um Rechtsverlusten vorzubeugen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung in der Sache gegeben habe und verbleibe
mit freundichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -
Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
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Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr Geehrter Herr Rechtsanwalt!
habe Sie recht herzlich Dank für die schnelle Rückantwort.
Möchte Ihnen noch einige fehlende Informationen an Hand geben.
Ich habe als die Abmahnung kam gleich mit der Ambahnenden Rechtsanwaltskanzlei Kontakt aufgenommen und Ihm den Sachverhalt schriftlich mitgeteilt. Darüber hinaus habe ich Ihm mitgeteilt, das ich den Vorgang zu meiner Entlastung an meinen Provider geschickt habe. Daraufhin habe ich nun gute zwei Monate nichts mehr von der Kanzlei gehört bis auf gestern. Dort wurde mir per e-mail mitgeteilt das mein Provider sich bis heute noch nicht dazu geäußert hat und Sie mich jetzt als Betreiber der Website in die Pflicht nehmen werden. ( ich weis natürlich nicht ob die Kanzlei nur gewartet hat oder einen Brief an den Provider geschickt hat um eine Antwort zu erhalten)
Ich soll nun bis zum 14.September die Unterlassungserklärung unterzeichnen und das Anwaltshonorar bezahlen. Nun ist Eile für mich geboten.
Ich möchte Ihnen noch die Haftung und Haftungsbeschränkungen wonach sie gefragt haben mitteilen.
Schadensersatzansprüche aus Vertrag, aus Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung sowie unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber dem Provider wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungsgehilfen Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder zugesicherte Eigenschaften fehlen.
Der Provider haftet nicht für die über seine Dienste übermittelten Informationen Dritter, deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualiät oder dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtmäßi handelt, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Sofern nicht andere Bedingugn dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen ist diese gegenüber Kunden die Vollkaufleute sind der Höhe nach auf den nachgewiesenen vorhersehbaren Schaden betrenzt, bei Schäden die
11.3.1 durch Inanspruchnahme von Diensten des Providers,
11.3.2die Übermittlung und Speicherung von Daten durch den Provider,
11.3.3 die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch den Provider,
11.3.4 das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Datenseiten des Providers oder
11.3.5 deswegen entstanden sind, wei die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch den Provider nicht erfolgt ist.
11.4 Der Kunde haftet für ale Folgen und Nachteile, die dem Provider oder Dritte durch missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienst des Providers oder dadruch entsehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegnheiten nicht nachkommt.
11.5 Der Provider haftet nicht für Schäden die dadurch entsehen, dass in Folge von Krieg oder kriegerischer Auseinandersetzungen, höherer Gewalt oder in Folge von Arbeitskämpfen die Leistungen des Providers unterbleiben.
Meine Zusatzfrage an Sie.
Welche chancen sehen Sie, das ich hier Schadlos aus der Angelegenheit raus komme. Ich meine damit das ich die Anwaltskosten sowie die Lizenzkosten vom Provider zurück erstattet bekomme.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Liebe Grüße
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
In der Sache sehe ich für Sie gute Aussichten, dass Sie für die Kosten leztlich nicht aufkommen müssen bzw. die Kosten gegenüber Ihrem Provider geltend machen können.
Der Provider ist in jedem Fall in der Haftung, da er ein Bild verwendet hat, ohne den Urheberrechtsschutz beachtet zu haben. Das ist zumindest grob fahrlässiges Verhalten, welches zu keinem Haftungsausschluss des Providers führen kann.
Insoweit müsste die Unterlassungserklärung insoweit abgeändert werden, dass der Provider als Rechtsverletzer diese unterschreibt mit der damit verbundenen Kostentragungspflicht.
Hierzu müssen Sie den Provider schriftlich mit einer Frist bis zum 13.09.2006 auffordern.
Die Einzelheiten müssten Sie mit dem zu beauftragenden Kollegen besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -