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Diese Antwort ist vom 22.11.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn der behauptete Vorwurf zutrifft, dann sollte eine angepasste Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Es sind dem Grunde nach auch Kosten an die Gegenseite zu bezahlen.
Ob die Forderung der Höhe nach berechtigt ist, muss man noch prüfen.
Ihre Angebote im Internet sollten dann entsprechend überarbeitet werden.
Gern bin entsprechend behilfich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Nachfrage vom Fragesteller
22.11.2014 | 21:50
Sehr geehrter Anwalt,
wie kann ich es prüfen ?
"Ob die Forderung der Höhe nach berechtigt ist, muss man noch prüfen"
Ich selbst kann es nicht prüfen deswegen habe ich mein Anliegen hier beschrieben.
Das andere: ich habe 40€ angeboten wer Widerrufsrecht,AGB,Impressum beim mir auf den aktuellen Stand bringt:)
40€ für die 2 Fragen... berechtigt-nicht berechtigt, zahlen -nicht zahlen :) - scheint mir zu viel.
Meine Angebote habe ich natürlich aktuallisiert.
danke
W.N.
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
23.11.2014 | 21:15
Sehr geehrter Fragesteller,
die geltend gemachte Forderung wird sicherlich aufgeschlüsselt sein, sodass man zumindest erstmal ersehen kann, wie sie sich zusammensetzt.
Es macht sich also erforderlich, das Schreiben mal im Ganzen anzuschauen, was ich natürlich gern mache, wenn sie es mir zur Verfügung stellen.
Den 2. Teil der Nachfrage verstehe ich nicht.
Sie haben 38 Euro geboten für 2 Fragen, die soweit möglich auch beantwortet wurden und hier gern noch eine ergänzende Bearbeitung erfolgt, wenn das Abmahnschreiben zur Kenntnis gelangt ist.
Die Prüfung der AGB etc. war darin nicht enthalten und muss separat beauftragt werden.
Gern nutzen Sie dazu die Möglichkeiten über diese Plattform und buchen die weitere Leistung dazu.