Zurückbehaltungsrecht
vom 16.7.2008
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Ist es rechtlich zu beanstanden, wenn wir bei Nichtzahlung nach unserem Ermessen Leistungen zurück behalten oder muss sich dies immer konkret auf den der Nichtzahlung zugrunde liegenden Vertrag beziehen und dürfen demnach nur die dort vereinbarten Leistungen zurück behalten werden? ... Hierbei würden wir allerdings gern auch die kleineren Leistungen (die manchmal bedeutender sind) zurück behalten. Bitte beantworten Sie die Frage im Hinblick auf eine Geschäftsbeziehung unter (Voll-)Kaufleuten (Eintragung im HR) und zwischen einem Kaufmann und einem Gewerbetreibenden (Einzelfirma).