In Wirklichkeit hat sich A aber längst gegenüber C verpflichtet sein Grundstück nicht an B zu verkaufen. ... Frage: wenn A dem B mündlich oder schriftlich (jedenfalls nicht notariell berkundet) zusichert sein Grundstück an ihn (also an den B) zu verkaufen und sich dann nicht daran hält, sondern dass Grundstück an C verkauft, könnte es ja sein das B, weil er auf die - nicht formgerechte Zusage - des A vertraut hat, ja einen Schaden erleidet, weil er zuvor sein Verhalten (und ggf. finanzielle Aufwendungen hatte) darauf eingerichtet hat, dass A ihm das Grundstück verkauft. ... Eine Haftung für den Vertrauensschaden halte ich (aus Wertungsgesichtspunkten) allerdings für angemessen, aber ohne eine genaue Lektüre der im Palandt zitierten Urteile lässt sich dies (vermutlich im Verschulden zu suchende Problem) nicht vertieft lösen.