Sehr geehrter Ratsuchender,
1.Das Wohnrecht erlischt grundsätzlich mit dem Tod des Berechtigten.
2.Wenn Ihre Mutter ausbezahlt werden möchte, muss sie auf ihr Wohnrecht notariell verzichten und der Streichung zustimmen.
3.Will sie das nicht, bleibt das Wohnrecht erhalten. Sie hat dann gegebenenfalls Anspruch auf die Miete abzüglich der Aufwendungen, die sie vertraglich übernommen hat.
4.Zur Ermittlung des Zeitwerts künftiger Leistungen (Wohnrecht) ist auf einen Zinssatz abzustellen, der aus einer langfristigen Beobachtung der maßgebenden wirtschaftlichen Orientierungsgrößen gewonnen ist, BGH, Urteil vom 15. 10. 2003 - XII ZR 23/ 01
.
5.Der Wert kann, gerechnet auf das Lebensalter der Mutter und einer Mietzinserwartung (bei Vermietung des Objekts) hochgerechnet werden. Dafür können Sie den derzeitigen Mietspiegel heranziehen unter Einbeziehung eines Mietanstiegs und abzüglich der zu investierenden Kosten.
Für die konkrete Berechnung bedarf es genauer Zahlen. Sie sollten sich umgehend an einen Kollegen vor Ort wenden, der das Objekt besichtigt und die Berechnung anhand der Parameter vornehmen kann.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
Diep, Rösch & Collegen
Fürstenstraße 3
80333 München
Tel: (089) 89 33 73 11 / (089) 45 75 89 50
info@anwaeltin-heussen.de
Abschließend darf ich mir erlauben, noch auf Folgendes hinzuweisen:
Meine Auskunft bezieht sich nur auf die Informationen, die mir zur Verfügung stehen. Eine umfassende Sachverhaltsermittlung ist für eine verbindliche Einschätzung unerlässlich. Diese Leistung kann im Rahmen der Online-Beratung nicht erbracht werden.
Darüber hinaus können eine Reihe weiterer Tatsachen von Bedeutung sein, die zu einem anderen Ergebnis führen. Bestimmte Rechtsfragen wie z. B. die Frage der Verjährung oder von Rückgriffsansprüchen gegenüber Dritten etc., können mit dieser Auskunft nicht abschließend geklärt werden, da es hier auf die Details im Einzelfall ankommt. Ferner sind verbindliche Empfehlungen darüber, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können, nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.
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