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Gewährleistung Autokauf / Sachmangel / Verschleiß

| 1. November 2010 19:08 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe eine Anfrage bezüglich der Erfolgsaussichten eines Verfahrens gegen einen Gebrauchtwagenhändler mit folgenden Eckdaten:

Der Händler lies TÜV/AU 03/2010 machen - hier ohne Beanstandung (das Auto wurde vom Händler bis zum Verkauf gefahren)
+ Juli 2010 Auto (BJ 2006) wurde mit gesetzlicher Gewährleistung zum Preis von 8000 Euro gekauft (Ausschluß waren Verschleißteile)
+ 100.000 km beim Kauf, heute 109.000 km
+ Bei einer Inspektion (10/2010) wurde eine ausgeschlagene Lenkung rechts (erhöhtes Spiel im Lenkgetriebe) von der Werstatt festgestellt. Kosten Lenkgetriebewechsel geschätzt (>1000 Euro)
+ Bei einer zweiten Werkstatt (Kontrolle) wurde auch ein Problem an der Lenkung festgestellt, diese vermutete aber nur eine ausgeschlagene Spurstange, konnte das Lenkgetriebe aber nicht ausschließen. KV für Spurstangenwechsel: 400 Euro.
+ Der Verkäufer lehnt eine Beteiligung an den Kosten ab, da es sich um Verschleißteile handele (Spiel in der Lenkung sei Verschleiß und kein Sachmangel)

Fällt das Thema Spurstangen oder Lenkgetriebe unter die gesetztliche Gewährleistung (4 Monate nach dem Kauf) oder handelt es sich hier tatsächlich um einen Verschleiß wie der Händler behauptet ?

Wie stehen die Chancen für ein Verfahren ?

Grüsse & Danke

1. November 2010 | 20:06

Antwort

von


(775)
Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
Web: https://www.kanzlei-steidel.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworten:

Die Frage ist letztlich, ob es für ein Fahrzeug dieses Typs und Baujahres eine normale Abnutzung / normalen Verschleiss darstellt, wenn die Spurstange oder das Lenkgetriebe ausgeschlagen sind.

Dies wird ein Gericht ganz sicher nicht ohne Einholung eines KFZ- Gutchtens entscheiden können , da es sich im Endeffekt nicht um eine juristische sondern um eine technische Fragestellung handelt.

Dennoch möche ich Ihnen gern eine Einschätzung geben. Verschleissteile sind nach der einschlägigen Rechtssprechung solche, die turnusmäßg bei Fahrzeugen ausgetauscht werden muessen ( Bremsen, Zündkerzen, filter etc. ). Auch eine Kupplung unterliegt nach längerer Zeit einem gewissen Verschleiss.

Bei der Beurteilung ist aber auch stets das Fahrzeugalter und die Laufleistung zu berücksichtigen. Insbesondere danach handelt es sich meines Erachtens nicht um Verschleiss. Es entspricht nicht dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge, wenn ein 4 Jahre altes Fahrzeug ernstliche Mängel an der Lenkung aufweist. Insbesondere wegen des noch relativ jungen Alters des Fahrzeugs halte ich hier einen Sachmangel für gegeben.

Im Ergebnis halte ich daher die Erfolgsaussichten für eine Sachmängelhaftung des Verkäufers für durchaus gut. Ich würde Ihnen dennoch empfehlen, einen KFZ Sachverständigen aufzusuchen,diesem die Sachlage zu schildern und um eine Einschätzung aus technischer Sicht zu bitten.

Wenn Sie den Verkäufer in Anspruch nehmen, fordern Sie diesen schriftlich zur Nachbesserung ( Reparatur ) unter Fristsetzung auf. Sollte er dieser Forderung nicht nachkommen, so sollten Sie für die weiteren Schriftte anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bei Bedarf stehe ich Ihnen hierfür gern zur Verfügung.

Ich hoffe, Ihre Fragen damit im Rahmen dieser Erstberatungsplattform zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünsche noch einem angenehmen Abend.




Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht

Bewertung des Fragestellers 3. November 2010 | 10:48

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