elternunabhängiges BAföG; Unterhaltspflicht nach zweiter Ausbildung
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Da ihr beruflicher Werdegang laut Amt für Ausbildungsförderung im engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihrer ersten Ausbildung steht soll die Unterhaltspflicht auch weiterhin bestehen.