Wegerecht wird uns verweigert, was tun?
Das herrschende Grundstück(unser Grundstück) wird im Folgenden mit A bezeichnet. Das Dienende Grundstück (Grundstück des Nachbarn und Eigentümer des Weges) wird mit B bezeichnet. ... Notarielle Urkunde: „Die Zufahrt zur der hier verkauften Teilfläche A erfolgt über einen ausgebauten gemeinschaftlichen Weg.