Am Tag der Besichtigung hatte ich mit dem Makler die folgende Vereinbarung über seine Provision getroffen: -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bei Ankauf der Immobilie zahlt der Auftraggeber an den Makler für die von ihm erbrachten Leistungen unbeschadet vermittelnder Tätigkeit für den Verkäufer eine Provision von 5,00 % zzgl. der gestzlichen MWST von zurzeit 16 %, mithin insgesamt 5,80 % des Kaufpreises. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Da der Kaufvertrag in 2020 aufgrund verschiedener Verzögerungen von Verkäuferseite nicht mehr zustande kam sondern erst im Februar 2021 verlangt der Maker jetzt aufgrund des geänderten MWST-Satzes von 16 % auf 19 % zum 01.01.2021 5,95 % Provision von mir. ... Auch gabe es keine Sondernklauseln in der Vereinbarung die den Makler entsprechend vor dem Verlust eines Teils seiner Provision schützen und ihn bevollmächtigen den geänderten MWST-Satz an mich weiterzugeben. ... Daraufhin hatte ich die Rechnung der Provision schriftlich beim Makler bemängelt und ihn aufgefordert mir eine neue Rechnung über 10.382 € (5,8 % von 179.000) statt der von ihm geforderten 10.650,50 € (5,95 % von 179.000) zukommen zu lassen.