Rücktritt wegen Mangel. Händler will auf Gutschrift des Herstellers warten.
vom 6.2.2009
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Der Verkäufer meinte ich kann vom Kauf nicht zurücktreten da das Gerät schon zu alt sei und ich beweisen müsste das der Fehler von Anfang an bestände. >Jetzt zum Kernpunkt meines Problems< << 1.Frage >> Ich habe insgesamt 2 Jahre Garantie und 2 Jahre Gewährleistung auf dieses Gerät und laut BGB (nach 2x erfolgloser Reparatur) auch das Recht vom Vertrag zurück zu treten. ... Also kann ich doch auch vom Händler das Geld verlangen, oder nicht?