Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. e) Da ich die Artikel als Verbraucher erworben habe, muss ich bei Gebrauch des Widerrufsrechts keinen Grund dafür angeben. Zudem verwies ich auf das BGH Urteil vom 30.9.2009 - VIII ZR 7/09, in dem steht: "Aus der vom Gesetzgeber gewählten negativen Formulierung des zweiten Halbsatzes der Vorschrift des § 13 BGB wird deutlich, dass rechtsgeschäftliches Handeln einer natürlichen Person grundsätzlich als Verbraucherhandeln anzusehen ist und etwa verbleibende Zweifel, welcher Sphäre das konkrete Handeln zuzuordnen ist, zugunsten der Verbrauchereigenschaft zu entscheiden sind." ... Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie der Auffassung sind, dass ich einen Anspruch auf eine Erstattung der vollständigen Kaufbeträge der zurückgesandten Artikel habe.