Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (8g Marihuana)
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, ich bitte Sie mir folgende Fragen zu meinem Sachverhalt zu beantworten. ... Mir wird nach dem Vergehen §§ 1,3 Abs. 1 Nr. 1,29 Abs. 1 Nr. 1,33 BtMG, 74 StGB eine Geldstrafe von 200€ angelastet. ... Bin also noch nie straffällig geworden und bin ein BAföG-empfangender Student) Nun zu meinen Fragen: - (Nach meinem Wissen wird bei einer Menge von unter 7g Marihuana doch eigentlich ein Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt?