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Formulierungen eines Widerspruchs - zu lasch?

| 27. März 2019 12:42 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden


Hallo
ich habe mal eine Frage. Mein Vermieter hat mir eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung geschickt. Neben zig nachweislich unhaltbaren Anschuldigungen, die ich widerlegen konnte, geht es jetzt nur noch um einen Punkt, der für ihn jedoch wesentlich ist, da das das Hauptmotiv war, den Versuch zu starten, mich aus meiner Wohnung zu kündigen.

Ich habe seit 2,5 Jahren einen Lärmmieter unter mir wohnen, der schon in früheren Zeiten hier im Haus deswegen in genau der krassen gleichen Form aufgefallen ist und andere damit zur Weißglut gebracht hat. Dieser Typ ist der Sohn des Eigentümers und von daher für meinen Vermieter wohl unangenehm, gegen den was zu unternehmen, was jedoch trotzdem seine Pflicht ist. Es liegen dem Vermieter monatliche Lärmprotokolle vor, davon eins über drei Wochen bezeugtes. Da er weiterhin nichts unternommen hat, hatte ich ihm eine Klage angedroht, woraufhin er mir eine fristlose Kündigung geschickt hat. Der Vermieter ist einer der übelsten Sorte und hat sich vom ersten Tag an geweigert, sich um die Belange dieser Wohnung zu kümmern und sich immer quergestellt, wenn es was zu regeln gab.

Der Punkt, um den es nun nur noch geht, ist, daß der Kläger behauptet, ich würde Lärm in dessen Wohnung verursachen und mir alles mögliche vorwirft, was der Mieter samt seiner ebenso gestörten Grazie behaupten. Fakt ist, daß der beanstandete „Lärm „ meinerseits aus erlaubten Gebrauch meiner Wohnung besteht und es somit nichts zu beanstanden gibt. Das Tragen von Schuhen auch nachts auf Dielen sowie sportliche Übungen bis 22.00 h sind erlaubt und haben sich als probates Mittel erwiesen, diesen Chaoten zumindest temporär ruhigzustellen. Normalerweise bin ich ein rücksichtsvoller Mensch und trage keine Schuhe auf Dielen mit Rücksicht auf die Nachbarn. Hier jedoch ist es einfach eine Gegenmaßnahme, um den Mieter ruhigzustellen. Daß das Effekt hat zeigt auch, daß er durch klopfen an Decken und Wände oder Sturm klingeln an meiner Tür dann bemerkbar macht. Fakt ist, daß sich der Vermieter nicht darum kümmert, was hier stattfindet und ich keine anderer Möglichkeit habe als mir so zu helfen.

Genauso würde ich das auch im Widerspruch den Richtern mitteilen, da ich also keine Unterstützung von Vermieter oder Verwalter bekomme und mir diese Belästigungen wirklich auf die Nerven gehen, habe ich nur diese Möglichkeit. Normalerweise klopft man an Wände oder auf Böden , um andere auf nerviges Verhalten aufmerksam zu machen oder redet mit ihnen. Funktioniert alles nicht bei dem Mieter, der ein unverbesserlicher Querulant ist. Daher sehe ich auch nicht ein, daß ich auch zu Gelegenheiten noch Rücksicht auf den nehme, wenn ich das garnicht muß, auch wenn er sich dann genervt fühlt. Einen Schlichtungstermin hat er gekippt, den ich bei der Schlichtungsstelle vereinbart hatte.

Mein RA sagt, daß ich auf keinen Fall sagen sollte daß ich mich bewußt so verhalte, da mir das negativ ausgelegt würde und als „Provokation" gelten könnte, obwohl es eine Reaktion ist. Ich sollte sagen, daß ich auch normalerweise Schuhe in meiner Wohnung trage. Des weiteren hatte ich angegeben abends um 20.30 h meiner Wohnung Seil gesprungen zu sein. Auch hier hat er das lieber nicht wegen der Uhrzeit mitteilen wollen, die angeblich schon Anlaß zu Beanstandungen geben könnte. Auch das sehe ich anders, da die Nachtruhe erst ab 22. 00 h stattfindet

Auch sonst ist sein Prinzip eher , nur sparsam zu widersprechen und weder Hintergründe noch die Fragwürdigkeit der Zeugen zu beleuchten, die nachweislich schon Lügen zu Protokoll gegeben haben. Um ein bestimmtes Geräusch bei Gericht vorzuführen, wollte er auch keinen link auf das you tube video mitschicken, wo es von meinem Sohn aufgenommen und eindrucksvoll zu hören ist. Er plädierte nur darauf, daß´mein Sohn das auf dem handy bei Gericht abspielen sollte.

Wenn ich ehrlich bin, weiß ich nicht, was hinter seine schon recht „sparsamen „Haltung steckt und hätte gern zu den geschilderten Punkten eine Stellungnahme eines anderen Rechtsanwalts als Zweitmeinung.

27. März 2019 | 13:36

Antwort

von


(1622)
Radeberger Str. 2K
01796 Pirna
Tel: 03501/5163032
Web: https://RA-Peter-Eichhorn.de
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Sehr geehrte Ratsuchende,

lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt beantworten.

Ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin vertritt die Interessen des Mandanten / der Mandantin.

Ihr Rechtsanwalt vertritt Ihre Interessen.

Er hat die berufsrechtlichen Pflicht, Ihnen die Möglichkeiten aufzuzeigen und den sichersten Weg vorzuschlagen.

Es ist tatsächlich nicht angeraten, dem Gericht mitzuteilen, dass Sie gewisse Handlungen und Geräusche als Reaktion auf Störungen der Mieter vornehmen bzw. verursachen.

§ 226 BGB : "Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen."

Erlaubte Tätigkeiten können "verboten" sein, wenn Sie diese "extra" tun.

Ich halte auch nichts davon, ein bereits der Weltöffentlichkeit zur Verfügung gestelltes Video dem Gericht mittels LInk zu übermitteln. Ihr Sohn als Zeuge kann das Video im Termin vorspielen. Dann wird es erforderlichenfalls von den Beteiligten in Augenschein genommen. Zu beachten ist aber, dass hier eventuell eine Straftat Ihres Sohnes vorliegt (§ 201 StGB ).

Es ist oft hilfreich, wenn Anwälte den Sachverhalt nicht 1:1 und ungefiltert an das Gericht weitergeben, sondern sich ohne die - verständlichen - Emotionen des Mandanten an die beweisbaren Fakten und die Rechtslage halten.

Bei Behauptungen der Gegenseite genügt zunächst ein einfaches Bestreiten.

Gemäß § 43a BRAO darf "[d]er Rechtsanwalt [...] sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten."

> An dem Verhalten Ihres Anwaltes ist rechtlich nichts auszusetzen.

Sie hätten gern einen "aggessiveren" Anwalt.
Den Charakter Ihres Anwaltes werden Sie nicht ändern.
Sie können sich damit abfinden oder den Anwalt wechseln. Ein Anwaltswechsel verdoppelt die Kosten. Die Mehrkosten wird die Gegenseite - auch im Falle eines gerichtlichen Erfolges - nicht zu erstatten haben.


Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 27. März 2019 | 16:31

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Wer mit braven Anwälten, die aber kaum gegen einen aggressiven Gegner zum Erfolg führen, sucht, ist hier richtig. Der von mir infrage gestellte kommt regionstechnisch auch dem gleichen Umfeld, in dem die Leute gelernt haben ,die Obrigkeit zu "fürchten" und sich bis heute nichts trauen und lieber kuschen, was man auch nur im Ansatz vielleicht anders auslegen könnte.. Insofern habe ich dann wohl auch den falschen Anwalt erwischt. Warum der Anwalt ohne Kenntnis darüber, ob ich rechtsschutzversichert bin oder nicht von einem Anwaltswechsel abrät, erschließt sich mir nicht, da Mehrkosten sogar von einer Rechtschutzversicherung übernommen werden. Habe ich selbst schon erlebt. Da er insofern aus dem gleichen Holz ist wie man so schön sagt, wie der Anwalt den ich habe, hat mir die Antwort jetzt nicht unbedingt weitergeholfen.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 27. März 2019
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Wer mit braven Anwälten, die aber kaum gegen einen aggressiven Gegner zum Erfolg führen, sucht, ist hier richtig. Der von mir infrage gestellte kommt regionstechnisch auch dem gleichen Umfeld, in dem die Leute gelernt haben ,die Obrigkeit zu "fürchten" und sich bis heute nichts trauen und lieber kuschen, was man auch nur im Ansatz vielleicht anders auslegen könnte.. Insofern habe ich dann wohl auch den falschen Anwalt erwischt. Warum der Anwalt ohne Kenntnis darüber, ob ich rechtsschutzversichert bin oder nicht von einem Anwaltswechsel abrät, erschließt sich mir nicht, da Mehrkosten sogar von einer Rechtschutzversicherung übernommen werden. Habe ich selbst schon erlebt. Da er insofern aus dem gleichen Holz ist wie man so schön sagt, wie der Anwalt den ich habe, hat mir die Antwort jetzt nicht unbedingt weitergeholfen.


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