Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe hier ein Anliegen für den Rücktritt vom Kaufvertrag eines KfZ wegen arglistigem Verschweigen und Täuschung von erheblichen Sachmängeln Hier meine ausführliche Schilderung: Ich habe mir am 10.08.2017 einen ''''VW Golf 2 GL'''', Bj: 1990 mit ca.182.000km ohne TÜV per ''''mobile''''-Kaufvertrag von privat gekauft und bar bezahlt (1400€ leichtsinnig). ... Im Kaufvertrag hat der Verkäufer unglücklicherweise noch angegeben "Auto wird gekauft wie gesehen keine Rücknahme oder Garantie" und ich habe es Unterschrieben und bezahlt, weil ich das Auto zu dem Zeitpunkt unbedingt gebraucht hätte um in die Arbeit zu kommen und gehofft hatte, dass seine Angaben stimmen und das Auto, nach Beseitigung der Mängel aus seinen Angaben, dann TÜV bekommt.