Muss ich nun wieder den ursprünglichen Kindesunterhalt zahlen und bin ich falls meine Tochter Aushil
vom 24.7.2006
30 €
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Ich zahle für meine 16 jährige Tochter, die bei Ihrer Mutter lebt regeläßig Kindesunterhalt. Meine Tochter hat im letzten Jahr eine Ausbildung begonnen. Die Ausbildungsvergütung wurde gesetzmäßig auch auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnet.