Volljährigenunterhalt Mein Mann ist zwei studierenden Kindern (mit eigenem Hausstand) zum Unterhalt verpflichtet: Der Bedarf € 640- € - 154 Kindergeld - € 176 Bafög = € 310 Beide gehen einer regelmäßigen Tätigkeit nach ca. 200,- - 300,- € Die Mutter der Kinder hat ein Nettoeinkommen von € 1727,- Sie lebt mit einem vollerwerbstätigen Partner zusammen, welcher mehr als sie verdient. ... Der Sohn studiert seit SS 2004, die Tochter hat im WS 2005 ihr Studium begonnen. Wir haben beiden Kindern geraten, Bafög zu beantragen, da inzwischen 3 Kinder studieren ( meine Tochter und die beiden Kinder meines Mannes) und mein Sohn, welcher bei uns im Haushalt lebt, auf Grund von Leistungsunfähigkeit seines Vaters keinen Unterhalt mehr erhält, bei der Bafögberechnung auch berücksichtigt wird .Mit den Bafögbescheiden begann dann das Elend.