Guten Tag,
Ihr Mann kann sich derzeit noch getrost darauf berufen, dass er nicht leistungsfähig ist, es sei denn, er hat zuvor eine gutbezahlte Stelle mutwillig aufgegeben oder seine derzeitige Einkommenslosigkeit schuldhaft herbeigeführt. Ihrer Schilderung entnehme ich aber, dass er ein durchaus seriöses Geschäft aufbaut, das jetzt eben erst in die Gewinnzone kommt. Ihr eigenes Einkommen kann nur insoweit berücksichtigt werden, als bei der Eigenbedarfsermittlung Ihres Mannes von einem gedeckten Bedarf auszugehen ist. Zu dieser Prüfungsstufe werden wir aber hier gar nicht kommen. Im übrigen hat Ihr Mann einen sogenannten Taschengeldanspruch ihnen gegenüber, der ca. 5 % Ihres bereinigten Nettoeinkommens ausmacht. Auch dieser bewegt sich in einem Bereich, den er noch nicht für den Unterhalt seines Sohnes einsetzen muss.
Für den Fall, dass sein Geschäft in die "echte" Gewinnzone kommt, bestimmt sich der Unterhaltsanspruch seines Sohnes nach dem von Ihrem Mann einzusetzenden Einkommen. Bei der Ermittlung dieses Einkommens werden auch die Schulden gegenüber einer Privatperson berücksichtig, wenn diese denn tatsächlich bedient werden. Gegenüber einem volljährigen Kind sind grundsätzlich beide Eltern barunterhaltspflichtig, so dass theoretisch auch die Mutter herangezogen werden müsste. Diese wird sich aber wohl auf Leistungsunfähigkeit berufen können.
Sollte der Sohn AloGeld II in Anspruch nehmen, ändert sich nichts. Im Rahmen dieses Anspruchs ist - ebenso wie bei der Sozialhilfe - ein Rückgriffsanspruch gegenüber Unterhaltspflichtigen möglich, sofern diese Leistungsfähig sind.
Mein Rat zur weiteren Vorgehensweise : Erteilen Sie gegenüber dem Sozialamt Auskunft über die Einkommensverhältnisse Ihres Mannes durch Vorlage der Gewinn - und Verlustrechnungen der letzten drei Jahre, sowie der vorliegenden Steuerbescheide. Weisen Sie im Begleitschreiben darauf hin, dass Sie davon ausgehen, dass keine Leistungsfähigkeit besteht.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
S. Schneider
Rechtsanwältin
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