Erbrechtliche Einordnung der Kondolenzschenkung
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um kurze Information zu folgender Frage: Wie sind die bei einer Beerdigung getätigten Kondolenzschenkungen erbrechtlich einzuordnen? Müssen anlässlich der Beerdigung geschenkte Geldbeträge im Nachlassverzeichnis aufgenommen werden und wie sind diese bei einer Pflichtteilsberechnung zu berücksichtigen? Der Trauergast schenkt ja quasi "ins Blaue"; er weiß ja nicht, wer tatsächlich der Erbe ist.