Fehlende Widerrufsbelehrung Immobilienmakler
vom 17.11.2020
für 49 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Mikio Frischhut / Nürnberg
Darüber hinaus wurden wir ebenfalls zu keinem Zeitpunkt proaktiv durch den Makler über unser Widerrufsrecht belehrt. Nun haben wir gesehen, dass für einen wirksamen Maklervertrag kein Vertrag unterschrieben werden muss, sondern konkludentes Verhalten in diesem Fall schon ausreichend ist, sodass wir davon ausgehen einen gültigen Maklervertrag zu haben. ... Jedoch wurden wir zu keinen Zeitpunkt über unser Widerrufsrecht belehrt, das Einzige, was auf eine Widerrufsbelehrung hingedeutet hat (rückblickend betrachtet) war eine Verlinkung am Fuße des Inserats auf der Website eines Immobilienportals, über das wir auf die Immobilie aufmerksam geworden sind.