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Fristgemässer Widerruf abgelehnt?

| 3. Juli 2010 00:56 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Felix M. Safadi

Ich habe einen DSL-Komplettvertrag (mit Telefon)
mit freenet abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde ohne jede Änderung der Bedingunen und der ursprünglichen AGB von
1&1 beim Kauf der freenet-DSL Sparte
übernommen. (Gab auch kein Sonderkündigungsrecht)

Von 1&1 wurde mir kürzlich telefonisch eine
Vertragsänderung angeboten, die beinhaltet:
* Vertragsbedingungen nach 1&1 AGB
* Erhöhung der Bandbreite (6000 -> 16000 kBits)
* Austausch des Routers auf ein von 1&1 vorprogrammiertes Modell
* höhere Kosten
* neue Mindestvertragslaufzeit 24Monate

Diesem Angebot habe ich telefonisch zugestimmt. Bei nochmaliger Prüfung in der Nachbarschaft bin ich zu der Erkenntnis gelangt, dass
diese Bandbreite bei uns aufgrund der gegebenen Telefonleitungen
nicht möglich ist. Daher habe ich die Vertragsänderung nach 7 Tagen per Brief widerrufen. (Alle Handlungen erfolgten als Privatverbraucher)

Dieser Widerruf wurde in einer Email mit dem 1&1 Standardtext abgelehnt:
"Das Widerrufsrecht besteht bei Neuabschluss eines Vertrages. Bei Ihrem Tarifwechsel handelt es sich um eine von Ihnen beauftragte Inhaltsänderung im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses."

Gleichzeitig bot man mir nach erfolgter Vertragsumstellung eine Tarifänderung auf einen preiswerteren Tarif mit geringer Bandbreite an, aber eben auch mit 24 Monaten Laufzeit, was wohl der Hauptgrund für die gesamte Aktion ist.

Ich habe der Rechtsauffassung von 1&1 widersprochen und angekündigt, dass ich alle Leistungen aus der Vertragsumstellung umgehend zurückweisen werde und auch keine höheren Kosten trage.

Diese Aussagen wurden in weiteren Email-Antworten ignoriert,
und mir wurden nur weitere Tariftexte zugeschickt.

Dazu habe ich folgende Fragen:
1) Ich halte die Vertragsänderung insbesondere wegen der AGBs und der neuen Mindestlaufzeit für einen neuen Vertrag.
Ist das richtig?

2) Was kann 1&1 rechtlich ausrichten, wenn ich nicht pro-aktiv
tätig werde? Ich werde meine Verpflichtungen aus dem
alten Vertrag nachkommen, aber nicht mehr.

Ich werde diesen Vetrag fristgemäss kündigen, mit solchen
Geschäfts"partnern" möchte ich keine Verträge haben.

Soweit ich weiss, muss ich gerichtliche Mahnbescheide
fristgerecht beantworten, und kann vieles andere ignorieren?

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die unter Beachtung Ihrer Angaben und des Einsatzes wie folgt beantworte:

Die Rechtsauffassung von 1&1 geht fehl. Ihnen stand sehr wohl ein Widerrufsrecht aus §§ 312b , 312d Abs. 1 , 355 BGB zu. Ob es sich bei dem von Ihnen telefonisch beauftragten Tarifwechsel mit 24-monatiger Laufzeit um einen neuen Vertrag oder eine Vertragsänderung handelt, ist hierfür nicht entscheidend.

Das AG Hannover (Urteil vom 26.02.2008, Az.: 519 C 9119/07 , veröffentlicht in MMR 2008, 494 ) geht sogar davon aus, dass eine bloße Vertragsverlängerung im Fernabsatz ohne sonstige tarifliche Änderungen (im genannten Fall ging es um einen Mobilfunkvertrag) ein neues Widerrufsrecht entstehen lässt. Das muss dann erst recht gelten, wenn wie bei Ihnen nicht nur eine Laufzeitverlängerung, sondern weitere Vertragsänderungen (neuer Tarif, neue AGB) vereinbart wurden. Bei solchen Vertragsänderungen hat der Verbraucher das gleiche Schutzbedürfnis wie bei Abschluss des Grundvertrags; er ist (ggf. erneut) über sein Widerrufsrecht zu belehren.

Bedenken Sie aber, dass Gegenstand des Widerrufs nur die Vertragsänderung sein kann, nicht der Grundvertrag selbst, also nicht Ihr Altvertrag. Aus diesem kommen Sie erst nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit (durch fristgerechte Kündigung) wieder raus.

Rechtsfolge Ihres Widerrufs ist die Unwirksamkeit der Vertragsänderung und die Rückabwicklung der ggf. bereits empfangenen Leistungen (der neue Router müsste wieder zurück). Sie haben Anspruch auf Ihren alten Tarif zu den alten AGB und der alten Vertragslaufzeit.

Sie können versuchen, 1&1 unter Hinweis auf diese Ausführungen zu überzeugen. Aus meiner Erfahrung mit großen TK-Anbietern weiß ich allerdings, dass Sie hier ohne anwaltliche Hilfe nicht viel erreichen dürften.

Ich rate davon ab, einfach nur nicht zu zahlen und einfach die Lastschriften zurückzubuchen. Dann würde 1&1 höchstwahrscheinlich bis zur endgültigen (und wohl gerichtlichen) Klärung der Angelegenheit Ihren Anschluss mit Verweis auf vertragswidriges Verhalten sperren. Natürlich könnten Sie sich dagegen gerichtlich zur Wehr setzen. Da das aber viel Aufwand bedeuten würde, kann ich nur raten, die Angelegenheit gleich einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu übergeben. Unter Umständen genügt schon ein anwaltliches Anschreiben an Ihren Vertragspartner, um ihn zum Einlenken zu bewegen.

Gern stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie mich einfach über die genannte E-Mail-Adresse kontaktieren.

Bewertung des Fragestellers 3. Juli 2010 | 14:06

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