Unterhalt an Studierenden
vom 28.6.2007
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
DT in Höhe von 275 EUR (bereinigtes Einkommen 1859 EUR, Kindergeld in voller Höhe angerechnet, Einstufung in höhere Gruppe, keine weiteren Unterhaltsberechtigte). ... In welcher Höhe errechnet sich bei den aufgeführten Einkommensverhältnissen mein Anteil am Unterhalt? Wäre ich verpflichtet, auch einen höheren Unterhalt zu leisten, als den, der sich allein aus meinem Einkommen ergibt?