Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Ihre Tochter kann Unterhalt von Ihnen verlangen, solange sie nicht in der Lage ist, ihren Lebensbedarf aus eigenen Mitteln zu decken und ihr dies unterhaltsrechtlich gesehen nicht vorzuwerfen ist. Sie teilen mit, dass Ihre Tochter ein Einkommen in Höhe von monatlich 800,00 € verdienen wird. Unklar ist, ob es sich dabei um Nettoeinkünfte oder Bruttoeinkünfte handelt und ob Ihre Tochter nun noch minderjährig ist oder bereits volljährig. In jedem Fall dürften aber die Einkünfte zumindest zu einem Teil auf den eigenen Bedarf angerechnet werden, so dass ich durchaus Erfolgsaussichten für Sie sehe, den Unterhaltsbetrag zu minimieren.
Genauere Auskünfte, in welcher Höhe die Reduktion ausfallen kann, kann selbstverständlich nur eine Unterhaltsberechnung bringen.
Sollte ein Unterhaltstitel bestehen, muss selbiger abgeändert werden mittels Gerichtsverfahren, wenn die Kindsmutter bzw. Tochter nicht freiwillig auf die Rechte aus dem Titel verzichtet und den Titel herausgibt.
Ich hoffe, Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick gegeben zu haben. Die Antwort im Rahmen dieses Forums basiert auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung und ist ohne weitere Sachverhaltsermittlung erstellt worden. Deshalb kann sie immer nur einen groben Überblick geben und den Gang zum Anwalt vor Ort in keinem Fall ersetzen.
Gern stehe ich Ihnen für Rückfragen oder für eine weitergehende Mandatierung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Bitter
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 18.02.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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meine Tochter wie bereits im Betreff steht ist über 19 Jahre alt sie verdient 800euro Brutto. meine Ex frau setzt viel Druck auf mich, sodass sie meiner Tochter nur noch 12 euro im Monat als Taschengeld gibt für eine 19 Jährige seit dem sie keinen unterhalt mehr bekm. Meine Frage ist: wie viel muss genauer zahlen?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Eine genaue Unterhaltsberechnung kann mit diesen Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes nicht erfolgen. Aufgrund Ihrer Angaben besteht aber die Chance, dass der Unterhalt für die Tochter komplett entfallen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Bitter
Rechtsanwältin